Pflegeversicherung
Individuelle Berechnung Ihrer Pflegeversicherung
Das Thema private Pflegeversicherung rückt damit immer mehr in den Vordergrund und ist heute ein fester Bestandteil des Versicherungsmarktes. Im Schnitt ist jeder 25. Bürger pflegebedürftig. Das liegt nicht zuletzt an der immer höher wachsenden Lebenserwartung. Gleichzeitig ist die Pflege innerhalb der Familie immer seltener möglich, da man aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage auf den Beruf und das damit verbundene Einkommen angewiesen ist. Die Pflegequalität bleibt hier leider oft auf der Strecke und wurde in den letzten Jahren immer wieder heiß diskutiert.
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Jeder Bürger hat im Falle einer Pflegebedürftigkeit Anspruch auf das gesetzliche Pflegegeld. Zurzeit gibt es insgesamt 3 Pflegestufen, die vom jeweiligen Pflegeaufwand abhängig gemacht werden. Je höher die pflegebedürftige Person eingestuft wird, desto mehr Pflegegeld wird vom Staat bezahlt. Damit sind aber nur selten alle Ansprüche gedeckt und oft reicht dieses gesetzliche Pflegegeld gerade einmal für die Mindestsicherung. Wer darüber hinaus versorgt sein möchte, sollte sich früh genug Gedanken über eine private Pflegeversicherung machen.
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Die Arten der privaten Pflegeversicherungen
Aktuell werden auf dem Versicherungsmarkt zwei Arten von Pflegeversicherungen unterschieden. Zum einen gibt es die Modelle, die sich ausschließlich an der Pflegestufe orientieren. Hierbei wird die Pflegebedürftigkeit von einem Sachverständigen festgestellt. Je nachdem, wie hoch der Versicherte eingestuft wird und welchen Pflegeversicherung Tarif er gewählt hat, wird der monatliche Auszahlungsbetrag berechnet.
Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Pflegeversicherungsmodelle, wo die gesetzliche Pflegestufe keine Relevanz hat. Hier orientiert man sich an den „Activities of daily life“. Diese Activities of daily life bezeichnen die Grundtätigkeiten im Alltag. Kann der Versicherte beispielsweise nicht mehr alleine aufstehen, sich nicht mehr selbst waschen, ankleiden oder ähnliches, bezahlt die Versicherung einen bestimmten Betrag, der natürlich auch bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrags festgelegt wurde. Auch hier erfolgt die Feststellung über diese Pflegebedürftigkeit durch einen Sachverständigen der Versicherung.
Abgesehen von diesen beiden Hauptgruppen gibt es auch noch Versicherungsmodelle, die speziell für die Pflege nach einer Operation – also keiner altersbedingten Pflege – abgeschlossen werden. Hier erhält der Versicherte einen bestimmten, vorab vereinbarten Betrag pro Tag.
Wie bei allen privaten Krankenzusatzversicherungen, ist es auch bei der Pflegeversicherung so, dass die Prämien mit dem Alter des Versicherten steigen.
